AGB

I.     Geltung
1.    Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) 
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.    Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots 
des Fotografen durch den Kunden,  spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur 
Veröffentlichung.
3.    Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu 
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier­mit widersprochen. 
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der 
Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4.    Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche 
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des 
Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II.     
Auftragsproduktionen
1.    Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind 
diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind 
diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch 
eine Überschreitung der ursprüng­lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr 
als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge­sehene Produktionszeit aus Gründen 
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertre­ten hat, so ist eine 
zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit­honorars bzw. 
in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.    Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die 
zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit 
Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.    Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die 
Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt 
werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4.    Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach 
Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die 
Aufnahmen als vertragsge­mäß und mängelfrei abgenommen.
III.     Überlassenes 
Bildmaterial (analog und digital)
1.    Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes 
Bildmaterial, gleich in wel­cher Schaffensstufe oder in welcher technischen 
Form sie vorliegen. Sie gelten ins­besondere auch für elektronisches oder 
digital übermitteltes Bildmaterial.
2.    Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom 
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte 
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber­rechtsgesetz handelt.
3.    Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge 
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.    Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des 
Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet 
wird.
5.    Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich 
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der 
Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.    Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung 
oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb 
von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als 
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV.    Nutzungsrechte
1.    Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches 
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die 
Einstellung in digitale Daten­banken sind vorbehaltlich anderweitiger 
Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume 
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2.    Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder 
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden 
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige 
Grundhonorar.
3.    Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht 
übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden 
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, 
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen 
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, 
für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse 
zur Verfügung gestellt worden ist.
4.    Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, 
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und 
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt 
insbesondere für:
    -   eine Zweitverwertung oder 
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden 
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche 
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    -   die Digitalisierung, Speicherung oder 
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. CD-ROM, DVD, 
USB, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der 
technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB 
dient,
    -   jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der 
Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg­liche Aufnahme oder Wiedergabe der 
Bilddaten im Internet oder in Online ­Datenbanken oder in anderen 
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter­ne elektronische 
Archive des Kunden handelt),
-   die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der 
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf 
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopy geeignet sind.
5.     Veränderungen des Bildmaterials durch 
Fotocomposing, Montage oder durch elektro­nische Hilfsmittel zur Erstellung 
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger 
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] 
gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt 
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.     Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm 
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil­weise auf Dritte, auch nicht auf 
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über­tragen. Jegliche Nutzung, 
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der 
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in 
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7.     Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der 
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher 
Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei­ligen 
Vertragsverhältnis.
V.     Haftung
1.      Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die 
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird 
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von 
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für 
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von 
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. 
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der 
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.      Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen 
Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung 
verantwortlich.
VI.   Honorare
1.      Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar 
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.      Mit dem vereinbarten Honorar wird die 
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 
abgegolten.
3.      Durch den Auftrag anfallende Kosten und 
Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für 
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im 
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.      Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der 
Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das 
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist 
berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent­sprechend dem 
jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.      Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann 
in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und 
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der 
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt 
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00€ 
pro Aufnahme an.
6.      Eine Aufrechnung oder die Ausübung des 
Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbe­strittenen oder rechtskräftig 
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die 
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen 
Gegenforderungen.
VII.    Rückgabe des 
Bildmaterials
1.      Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten 
Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, 
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; 
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist 
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.      Digitale Daten sind nach Abschluss der 
Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der 
Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten 
Lieferung der Daten.
3.      Überlässt der Fotograf auf Anforderung des 
Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der 
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde 
analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt 
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. 
Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder 
zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom 
Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4.      Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt 
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde 
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis 
zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, 
Schadensersatz
1.      Bei jeglicher unberechtigten (ohne 
Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder 
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in 
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt­lich 
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.      Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch 
platziertem oder nicht zuordnungsfähi­gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag 
in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu 
zahlen.
IX.    
Allgemeines
1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik 
Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.      Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB 
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.      Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit 
einer oder mehrerer Bestimmungen die­ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit 
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver­pflichten sich, die ungültige 
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der 
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 
Karlstadt.
© FREELENS 01-08b. https://dju.verdi.de/++file++52498d19890e9b0cee000447/download/agb2008_DE.pdf